Eintritt

Sie erhalten von uns ein schriftliches Aufgebot, wann wir Sie auf unserer thoraxchirurgischen Bettenstation erwarten.

Checkliste für Ihren Eintritt:

Der Platz für Ihre persönlichen Sachen ist begrenzt. Bitte bringen Sie nur das Notwendigste mit.
 

Für die Aufnahmeformalitäten...

  • Krankenversicherungsausweis/Versichertenkarte
  • Gültige IV-Verfügung (falls vorhanden)
  • Terminvereinbarung mit der Klinik
  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)

Wichtiges für Sie...

  • Pyjama oder Nachthemd
  • Bademantel oder Trainingsanzug
  • Unterwäsche
  • Hausschuhe mit gutem Halt oder Turnschuhe
  • Gehhilfen oder andere Hilfsmittel, die Sie auch zu Hause benutzen (falls vorhanden)
  • Artikel für Ihre persönliche Körperpflege
  • Lesestoff
  • Medikamente, die Sie zur Zeit nehmen (ausreichend für die Dauer des Aufenthalts)
  • Medikamentenplan und medizinische Ausweise (z.B. Impfausweis, Blutverdünnung, Herzschrittmacher-Ausweis, Allergiepass)

Wertgegenstände
Das Inselspital lehnt für den Verlust persönlicher Effekten jegliche Haftung ab. Wir möchten Sie bitten, Schmuck, Wertsachen oder grössere Geldbeträge zu Hause zu lassen.

Aufenthalt

Wir wollen Ihnen den Spitalaufenthalt so angenehm wie möglich machen, nehmen Ihre Anliegen auf und werden die Betreuung individuell mit Ihnen planen. Auf unserer Bettenstation findet täglich eine ärztliche Visite statt, bei der Sie die Gelegenheit haben, Ihre Fragen zu stellen und weitere Informationen zu erhalten.

Entlassung

Austritte finden in der Regel am Vormittag statt.

Nachstehend einige Punkte zur Vorbereitung auf Ihren Spitalaustritt:

  • Stellen Sie offene Fragen an den zuständigen Arzt für das Austrittsgespräch zusammen.
  • Fordern Sie Rezepte für benötigte Medikamente an.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für eine Nachkontrolle.
  • Informieren Sie frühzeitig Angehörige, sobald der Zeitpunkt Ihres Spitalaustritts bekannt ist.
  • Organisieren Sie einen Abholdienst.
  • Vergessen Sie persönliche Gegenstände nicht.
  • Melden Sie sich bei den zuständigen Pflegenden ab.